Die ergotherapeutische Behandlung ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird von allen gesetzlichen und betrieblichen Krankenkassen, von den meisten Privatkassen und von der Beihilfe übernommen.
Ergotherapeutische Heilmittel werden vom Haus- oder Facharzt verordnet und in unserer Praxis sowie im Hausbesuch durchgeführt.